Liebe Klienten/Patienten,
wer als Bewerber in den Staatsdienst oder als Kunde in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden will, hat deutlich geringere und manchmal auch gar keine Chancen, wenn er in den letzten Jahren davor eine Psychotherapie durchlaufen hat. Über solche Behandlungen in Kliniken, bei Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten muss der Betreffende bei seiner Bewerbung bzw. Antragstellung Auskunft geben, denn es liegen darüber ja auch bei den Therapeuten und Krankenkassen entsprechende Aufzeichnungen vor.
Ich möchte Sie darüber aufklären, dass ich mich Ihnen gegenüber zur absoluten Vertraulichkeit verpflichte. Es werden, da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgen, keine irgendwie gearteten Informationen über Ihre Konsultation an Dritte weitergegeben und – wie dies fraglos der Fall ist bei der Konsultation von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten und der Abrechnung über Versicherung und Krankenkassen – langfristig in Dateien gespeichert, über deren Verwendung Sie keinerlei Kontrolle haben. Solche über Sie gespeicherten Informationen können für Sie zu erheblichem Nachteil werden.